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Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder – EMFV

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1(Fundstelle:
2BGBl. I 2016, 2546 - 2547)


1.
Expositionsgrenzwerte
Expositionsgrenzwerte für gesundheitliche Wirkungen Spezifische Absorptionsrate SAR (W/kg)
Ganzkörpermittelwert der SAR 0,4
Lokale SAR-Wärmebelastung für Kopf und Rumpf 10
Lokale SAR-Wärmebelastung für Gliedmaßen 20
Tabelle A3.1
Expositionsgrenzwerte der spezifischen
Absorptionsrate SAR für gesundheitliche Wirkungen
von elektromagnetischen Feldern im Frequenzbereich von 100 kHz bis 6 GHz
Anmerkung 1:
Die SAR-Werte sind über ein Sechs-Minuten-Intervall zu mitteln.
Anmerkung 2:
Lokale SAR-Werte sind über 10 g eines beliebigen zusammenhängenden Körpergewebes zu mitteln.
Frequenzbereich Expositionsgrenzwert der Leistungsdichte S (W/m2)
6 GHz f 300 GHz 50
Tabelle A3.2
Expositionsgrenzwert der Leistungsdichte S
für gesundheitliche Wirkungen bei Exposition gegenüber
elektromagnetischen Feldern im Frequenzbereich von 6 GHz bis 300 GHz
Anmerkung:
Die Leistungsdichte wird über jedes Flächenelement von 20 cm2 gemittelt. Die maximale örtliche Leistungsdichte, gemittelt über 1 cm2, darf das 20-fache des Wertes von 50 W/m2, also 1 kW/m2, nicht überschreiten. Leistungsdichten im Frequenzbereich von 6 GHz bis 10 GHz werden über Sechs-Minuten-Intervalle gemittelt. Oberhalb von 10 GHz wird die Leistungsdichte über ein beliebiges Zeitintervall von jeweils 68/f1,05-Minuten gemittelt (wobei f die Frequenz in GHz ist).
Frequenzbereich Expositionsgrenzwert der lokalen
spezifischen Energieabsorption SA (mJ/kg)
0,3 GHz f 6 GHz 10
Tabelle A3.3
Expositionsgrenzwert der lokalen spezifischen
Energieabsorption SA für sensorische Wirkungen von gepulsten
elektromagnetischen Feldern im Frequenzbereich von 0,3 GHz bis 6 GHz (Mikrowellenhören)
Anmerkung 1:
Die zu mittelnde Gewebemasse für lokale SA beträgt 10 g.
Anmerkung 2:
Die sensorische Wirkung des Mikrowellenhörens kann nur bei Pulsbreiten kleiner als 30 µs auftreten.
2.
Auslöseschwellen
Frequenzbereich Effektivwert der
elektrischen Feldstärke
E (V/m)
Effektivwert der
magnetischen Feldstärke
H (A/m)
Mittelwert
der Leistungsdichte
S (W/m2)
100 kHz f < 1 MHz 614 1,63 · 106 / f
1 MHz f < 10 MHz 614 · 106 / f 1,63 · 106 / f
10 MHz f < 400 MHz 61,4 0,163 10
400 MHz f < 2 GHz 3,07 · 10–3 · f 8,14 · 10–6 · f 25 · 10–9 ·f
2 GHz f < 300 GHz 137,3 0,364 50
Tabelle A3.4
Auslöseschwellen für elektromagnetische
Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz
Anmerkung 1:
f ist die Frequenz in Hertz (Hz).
Anmerkung 2:
Die Auslöseschwellen für E, H und S werden bis 10 GHz über ein Sechs-Minuten-Intervall gemittelt. Über 10 GHz werden die Auslöseschwellen für E, H und S über ein beliebiges Zeitintervall von jeweils 68/f1,05-Minuten gemittelt (wobei f die Frequenz in GHz ist).
Anmerkung 3:
Die Leistungsdichte wird über ein beliebiges exponiertes Flächenelement von 20 cm2 gemittelt. Die maximale örtliche Leistungsdichte, gemittelt über 1 cm2, sollte das 20-fache des Wertes von 50 W/m2, also 1 kW/m2, nicht überschreiten.
Anmerkung 4:
Bei Hochfrequenzpulsen im Frequenzbereich zwischen 100 kHz und 10 MHz berechnen sich die Spitzenwerte für die elektrischen Feldstärken E durch Interpolation des 1,5-fachen Wertes der Auslöseschwelle bei 100 kHz und des 32-fachen Wertes bei 10 MHz in Tabelle A3.4. Bei Frequenzen über 10 MHz überschreitet die über die Impulsbreite gemittelte Leistungsdichte Seq nicht das Tausendfache der Auslöseschwellen oder die Feldstärken nicht das 32-fache der entsprechenden Auslöseschwellen.
Anmerkung 5:
Zur Vereinfachung der im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 durchzuführenden Bewertung der Exposition können Mess- oder Berechnungsverfahren mit definierter räumlicher Mittlung nach dem Stand der Technik angewendet werden.
Frequenzbereich Effektivwert des stationären
zeitveränderlichen Kontaktstroms
IK (mA)
Effektivwert des induzierten
Stroms durch eine beliebige Gliedmaße
IG (mA)
100 kHz f < 10 MHz 40
10 MHz f 110 MHz 40 100
Tabelle A3.5
Auslöseschwellen für stationäre Kontaktströme IK und
induzierte Ströme durch die Gliedmaßen IG im Frequenzbereich von 100 kHz bis 110 MHz
Anmerkung:
Die Auslöseschwellen IK und IG werden jeweils über ein Sechs-Minuten-Intervall gemittelt.

Geändert durch Art. 2 V v. 30.4.2019 I 554
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25